Darf ich das denn?? – kleiner Exkurs zum Thema Entscheidungsfreiheit

logo_markstahler_jpgIn meinen Seminaren höre ich immer wieder diese eine Frage: “Darf ich das denn??”

Darf ich meinem Chef die Meinung sagen? Darf ich zu dieser bestimmten Situation ‘nein!’ sagen? Darf ich mich einmischen, wenn mir etwas nicht gefällt, obwohl der Vorstand dabei sitzt?

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offene Psychodrama-Gruppe Düsseldorf “Die Wahrheit der Seele handelnd erforschen”

In einem offenen Psychodrama-Seminar arbeiten wir an Ihren Themen. Diese Themen können dabei ganz unterschiedlich sein.

Im Mittelpunkt des Psychodramas steht die Erforschung der eigenen, subjektiv erlebten, Wirklichkeit. Psychodrama geht dabei an vielen Stellen über das klassische Rollenspiel hinaus. Szenen und Begebenheiten werden aktiv erlebt und bieten Möglichkeiten das eigene Fühlen, Handeln und Erleben sichtbar zu machen und zu reflektieren.

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Klärungshilfe – Klarheit bei Fakten und bei Gefühlen

Immer wieder werden wir angefragt, wenn Teams oder zwei Personen sich zerstritten haben, die Zusammenarbeit gestört ist oder sie teils sogar nicht mehr miteinander sprechen wollen. Die Situationen sind für alle Beteiligten belastend.

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Arbeitsrecht: Praktikanten

Beschäftigung von Praktikanten ab dem 01.01.2015 – Mindestlohngesetz und Nachweisgesetz

Arbeitgeber sind grds. nach dem Nachweisgesetz (§§ 1 und 2 NchwG) verpflichtet zum Nachweis der für ein Arbeitsverhältnis wesentlichen Bedingungen, dem Arbeitnehmer spätestens einen Monat nach dem vereinbarten Arbeitsbeginn eine unterzeichnete schriftliche Niederschrift über im Nachweisgesetz einzeln aufgeführten Punkte auszuhändigen. Weiterlesen

Mitarbeiterbefragung als Messinstrument von Arbeitszufriedenheit und Organisationsklima

 

67% der deutschen Arbeitnehmer machen “Dienst nach Vorschrift”, 17% haben bereits innerlich gekündigt und nur 16% sind bereit, sich freiwillig für die Ziele der Firma einzusetzen (Studie Gallup 2013). Solche Zahlen sind erschreckend.

Die Zufriedenheit der Mitarbeiter ist ein wichtiger Schlüssel, für die Leistungsfähigkeit eines Unternehmens und Motivation jedes einzelne Mitarbeiters. Daher ist es günstig diese Zufriedenheit regelmäßig zu überprüfen und, bei Bedarf, konkrete Maßnahmen, abzuleiten.

Wir führen Mitarbeiterbefragungen durch und begleiten Sie bei der Vorbereitung, der Erhebung der Daten, der Auswertung und den Folgemaßnahmen.

Hierzu setzen wir das “BIMO – Bochumer Inventar zu Mitarbeiterzufriedenheit und Organisationsklima” des Projektteams Testentwicklung der Ruhr-Universität Bochum ein.

“Das BIMO – Bochumer Inventar zu Mitarbeiterzufriedenheit und Organisationsklima vereint Aspekte der Arbeitszufriedenheit, der Arbeitsmotivation und des Organisationsklimas in einem Verfahren.

Das BIMO eignet sich zur Reflexion der Arbeitsprozesse größerer Unternehmensbereiche – bis hin zur gesamten Organisation. Es handelt sich hierbei um ein standardisiertes, wissenschaftlich entwickeltes Verfahren, das auch im Rahmen von Zertifizierungsprozessen (DIN EN ISO 9000ff. VDA 6.1, TS 16949, Zertifizierung nach EFQM-Modell) eingesetzt werden kann.” (Projektteam Testentwicklung der Ruhr Uni www.testentwicklung.de)

Befragt werden können Teams mit mehr als 5 Mitarbeitern bis hin zu großen Unternehmen mit 10.000 Mitarbeitern. Die Fragen beziehen sich auf: Rahmenbedingungen, Organisationsklima, Arbeitsmotivation und Persönlichkeit. Auch nach der Befragung und Auswertung lassen wir Sie nicht alleine. Sie werden durch uns unterstützt bei:

  • der Vorbereitung: Einrichten und Moderation einer Steuergruppe
  • Beratung  zum konkreten Vorgehen und zur externen und internen Kommunikation, zu Nachfassaktionen und zum Umgang mit den Ergebnissen
  • Identifizierung der wirklichen Kernthemen
  • Moderation von Rückspiegelungsworkshops und Transparenz der Ergebnisse
  • Durchführung weiterer Maßnahmen: Projektbegleitung, Moderation, Konfliktklärung, Erstellen von Maßnahmenkatalogen, Großgruppenveranstaltungen, Trainings, Coachings  etc.

Sie haben Interesse an einer Befragung oder einem (unverbindlichen) Vorab-Gespräch? Melden Sie sich gerne unter:

Kontakt

Mehr zum BIMO:

http://testentwicklung.de/testverfahren/BIMO/index.html.de

Arbeitsrecht: DOKUMENTATIONSPFLICHTEN für die Beschäftigung von geringfügig Beschäftigten

tessmer

Marc Florian Teßmer, Fachanwalt für Arbeitsrecht

www.kanzlei-tessmer.de

§ 17 Erstellen und Bereithalten von Dokumenten

(1) Ein Arbeitgeber, der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nach § 8 Absatz 1 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch oder in den in § 2a des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes genannten Wirtschaftsbereichen oder Wirtschaftszweigen beschäftigt, ist verpflichtet, Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit dieser Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer spätestens bis zum Ablauf des siebten auf den Tag der Arbeitsleistung folgenden Kalendertages aufzuzeichnen und diese Aufzeichnungen mindestens zwei Jahre beginnend ab dem für die Aufzeichnung maßgeblichen Zeitpunkt aufzubewahren. Weiterlesen

Thema Arbeitsrecht: gesetzlicher Mindestlohn ab 01.01.2015

tessmer

Marc Florian Teßmer ist Fachanwalt für Arbeitsrecht

 

Im August 2014 wurde das Gesetz zur Tarifautonomie verkündet. Herzstück dieses Gesetzes ist das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz – MiLoG). Ab dem 01.01.2015 hat danach jeder Arbeitnehmer einen gesetzlichen Anspruch auf einen Mindestlohn in Höhe von € 8,50 je Zeitstunde.

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