Marc Florian Teßmer ist Fachanwalt für Arbeitsrecht
Im August 2014 wurde das Gesetz zur Tarifautonomie verkündet. Herzstück dieses Gesetzes ist das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz – MiLoG). Ab dem 01.01.2015 hat danach jeder Arbeitnehmer einen gesetzlichen Anspruch auf einen Mindestlohn in Höhe von € 8,50 je Zeitstunde.