Thema Arbeitsrecht: gesetzlicher Mindestlohn ab 01.01.2015

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Marc Florian Teßmer ist Fachanwalt für Arbeitsrecht

 

Im August 2014 wurde das Gesetz zur Tarifautonomie verkündet. Herzstück dieses Gesetzes ist das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz – MiLoG). Ab dem 01.01.2015 hat danach jeder Arbeitnehmer einen gesetzlichen Anspruch auf einen Mindestlohn in Höhe von € 8,50 je Zeitstunde.

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