Arbeitsrecht: Praktikanten

Beschäftigung von Praktikanten ab dem 01.01.2015 – Mindestlohngesetz und Nachweisgesetz

Arbeitgeber sind grds. nach dem Nachweisgesetz (§§ 1 und 2 NchwG) verpflichtet zum Nachweis der für ein Arbeitsverhältnis wesentlichen Bedingungen, dem Arbeitnehmer spätestens einen Monat nach dem vereinbarten Arbeitsbeginn eine unterzeichnete schriftliche Niederschrift über im Nachweisgesetz einzeln aufgeführten Punkte auszuhändigen. Weiterlesen